Der erste Termin bietet uns die Möglichkeit, einander kennenzulernen und Ihre Themen zu besprechen. In diesem Gespräch stehen Ihre Wünsche, Bedenken und Ziele im Mittelpunkt. Sie können auch gerne alle Fragen stellen, die Sie an mich als Klinische Psychologin haben, denn oft ist der Weg in eine psychologische Behandlung mit Unsicherheiten verbunden.
Dieser Termin legt den Grundstein für unsere therapeutische Beziehung, die ein wesentlicher Faktor für den Behandlungserfolg ist. Nach dem Erstgespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Ja, absolut. Ab dem ersten telefonischen Kontakt unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß §37 Psychologengesetz. Alles, was Sie mir im Rahmen der Beratung, Behandlung, Diagnostik oder Online-Beratung anvertrauen, bleibt vertraulich und wird nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahme: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung bin ich verpflichtet, meine Schweigepflicht zu brechen, um Ihre Sicherheit oder die anderer zu gewährleisten.
Nein – für eine klinisch-psychologische Diagnostik ist keine ärztliche Überweisung notwendig.
Sie können natürlich trotzdem mit einer Überweisung kommen, allerdings bin ich keine Wahl- oder Kassenpsychologin. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist daher nicht möglich.
Der Befund ist vertraulich und ausschließlich für Sie bestimmt. Sie entscheiden selbst, ob und wem Sie ihn weitergeben möchten.
Bei einer privaten klinisch-psychologischen Diagnostik sind meist deutlich schnellere Termine möglich als im öffentlichen System. Außerdem bleibt im Rahmen der Diagnostik genug Zeit, um individuell auf Ihre Fragestellungen einzugehen. Die Ergebnisse werden nicht automatisch an Dritte weitergeleitet, sondern dienen ausschließlich Ihrer persönlichen Klärung – ganz ohne Überweisung.
• Klinisch-psychologische Behandlung (50 Min.): 100,- Euro
• Klinisch-psychologische Diagnostik: 400,- Euro
Sozialtarife sind in Einzelfällen möglich.
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals einen Kostenzuschuss von ihrer Sozialversicherung erhalten können.
Die Dauer ist individuell verschieden. Wir besprechen den Verlauf regelmäßig gemeinsam und passen ihn an Ihre aktuellen Bedürfnisse und Ziele an.
In der Regel finden Termine wöchentlich statt. Je nach Anliegen oder Lebenssituation können auch längere Abstände – etwa 14-tägig oder monatlich – sinnvoll sein.
Absagen bis zu 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei und können per Telefon, E-Mail oder SMS erfolgen.
Bei kurzfristigen Absagen bitte ich um Verständnis, dass ich die Einheit verrechnen muss, da der Termin für Sie reserviert war.