Am besten schreiben Sie mir eine kurze E-Mail und schildern mir in ein paar Sätzen, worum es geht und was Sie suchen. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück.
Da ich während meiner Gespräche nicht erreichbar bin und Anrufe daher häufig nicht mitbekomme, ist E-Mail der beste Weg, mich zu erreichen. Wenn Sie möchten, können Sie mir in Ihrer Nachricht gerne auch Ihre Pronomen nennen.
Vor einem Erstgespräch möchte ich gerne kurz mit Ihnen telefonieren. Dabei können wir Ihr Anliegen besprechen, erste Fragen klären und schauen, ob mein Angebot für Sie passend ist.
Im Erstgespräch geht es zunächst darum, Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation kennenzulernen. Sie müssen dabei noch keine fertige Erklärung dafür haben, warum es Ihnen gerade nicht gut geht.
Gemeinsam klären wir, was Sie beschäftigt und welche Unterstützung sinnvoll sein könnte.
Nein. Eine bestehende Diagnose ist keine Voraussetzung für eine klinisch-psychologische Behandlung.
Ja. Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013. Diese gilt auch für Informationen, die mir im Rahmen der Kontaktaufnahme und meiner beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.
Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht, beispielsweise bestimmte Anzeige- und Mitteilungspflichten. Bei einer akuten Gefahr für Sie oder andere kann daher eine Weitergabe von Informationen erforderlich sein.
Ich biete klinisch-psychologische Behandlung im Einzelsetting für junge Erwachsene, Erwachsene und ältere Menschen an.
Zu meinen Schwerpunkten gehören unter anderem Depression und Erschöpfung, Stress und Überforderung, Ängste und innere Anspannung, Selbstwert und persönliche Themen sowie Beziehungen und Sexualität. Auch Schlafprobleme können Teil der Behandlung sein.
Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Anliegen und kann im Verlauf individuell angepasst werden.
Wie lange eine Behandlung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und dem Verlauf ab. Wir besprechen gemeinsam, was für Sie passend ist.
Das Honorar für eine Behandlungseinheit beträgt 100 €.
Ja. Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Je nach Sozialversicherung besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses.
Weitere Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie hier.
Seit Jänner 2026 gibt es zusätzlich vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung. Aktuell biete ich in meiner Praxis leider keine vollfinanzierten Kassenplätze an.
Weitere Informationen zu vollfinanzierten Kassenplätzen finden Sie bei psyhelp .
Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar verrechnet.
Die Diagnostik umfasst in der Regel 3-4 Termine. Dazu gehören ein ausführliches Erstgespräch und eine Anamnese, eine Fremdanamnese, standardisierte Fragebögen, ein klinisches Interview sowie eine computergestützte Testung von Aufmerksamkeit, exekutiven Funktionen, Gedächtnis und Informationsverarbeitung.
Zum Abschluss werden die Ergebnisse ausführlich besprochen und in einem schriftlichen Befund zusammengefasst.
Ein fester Bestandteil der Diagnostik ist ein ca. 20-minütiges telefonisches Gespräch mit einer nahestehenden Person, die Sie bereits aus Ihrer Kindheit kennt.
Dabei werden ergänzende Informationen zur Entwicklung und zu möglichen Symptomen in Kindheit und Jugend erhoben.
Neben der Frage, ob die diagnostischen Kriterien für eine ADHS erfüllt sind, wird auch berücksichtigt, ob andere psychische Erkrankungen oder Faktoren die beschriebenen Schwierigkeiten erklären oder zusätzlich eine Rolle spielen können.
Dazu können beispielsweise Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen oder eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) gehören.
Wenn Unterlagen aus Kindheit und Jugend vorhanden sind, können diese für die Diagnostik hilfreich sein, beispielsweise Schulzeugnisse oder frühere psychologische Untersuchungen. Sie sind jedoch nicht grundsätzlich Voraussetzung.
Eine persönliche Teilnahme ist nicht notwendig. Für die Fremdanamnese führe ich in der Regel ein etwa 20-minütiges telefonisches Gespräch mit einer Person, die Sie aus Ihrer Kindheit kennt.
Die gesamte ADHS-Diagnostik kostet 600 €. Die Kosten bleiben unabhängig davon gleich, wie viele Termine innerhalb des diagnostischen Prozesses tatsächlich notwendig sind.
Auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, bleiben die beschriebenen Schwierigkeiten bestehen und verdienen eine Erklärung. Im Abschlussgespräch besprechen wir daher auch, welche anderen Faktoren oder psychischen Erkrankungen relevant sein könnten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Nein. Mein diagnostischer Schwerpunkt liegt auf ADHS bei Erwachsenen. Eine diagnostische Abklärung einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) biete ich nicht an.